Verkehr: Interview zum JobTicket

Bus, Bahn, Job

Das neue JobTicket der WSW ist jetzt schon erhältlich, wenn mindestens 30 Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen im Unternehmen eines beantragen. Günstiger als bisher ist es außerdem.

Wenn der Arbeitgeber mindestens zehn Euro dazuzahlt, geben auch die WSW einen Zuschuss zum Ticketpreis. Dieses neue JobTicket-Arbeitgeberzuschuss-Modell läuft in einer Pilotphase bis Ende 2020. Das JobTicket gilt nicht nur für die Fahrt zur Arbeit, sondern auch in der Freizeit – beim Ticket2000 kann der Inhaber außerdem ein Fahrrad und ab 19 Uhr sowie am Wochenende einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder mitnehmen. Außerdem gibt es Steuervergünstigun­gen, wie Sebastian Mutzberg von der Steuerkanzlei Susanna Mutzberg erklärt.

Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln im Steuerrecht zu den Arbeitgeberleistungen. Wer profitiert davon?
Sebastian Mutzberg: Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vorher musste die Sachbezugsgrenze von 44 Euro monatlich angewendet werden – der Arbeitgeber durfte also nur 44 Euro für Sachleistungen steuerfrei zahlen. Sobald diese Grenze überschritten war, wurde der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da das JobTicket jetzt nicht mehr steuerpflichtig ist, kann der Arbeitgeber diesen Betrag für andere Dinge verwenden, etwa für Getränkebestellungen, Obst oder einen Zuschuss zum Job-Rad. So kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ohne großen Aufwand etwas Gutes tun – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiger Punkt.

Lohnt sich das JobTicket für den Arbeitgeber?
Mutzberg: Das JobTicket hat unter anderem den Vorteil, dass der Arbeitgeber auf Parkplätze verzichten kann. Denn Parkplätze sind oft sehr rar und die Kosten hoch. Gleichzeitig tut der Arbeitgeber etwas für die Umwelt – was heute eine wichtige Rolle spielt. Außerdem hilft es auch der Gesundheit seiner Mitarbeiter, wenn sie zur Bahn oder zum Bus laufen und sich nicht über Stau ärgern.

Sind für das JobTicket steuerlich besondere Voraussetzungen nötig?
Mutzberg: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keine Gehaltsumwandlung betreibt. Das Job­Ticket muss also wirklich zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden. Und es muss der öffentliche Nahverkehr genutzt werden, Taxigutscheine funktionieren also nicht. Betroffen sein muss dabei die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zu einem Sammelpunkt wie zum Beispiel einem Park-and-Ride-Parkplatz.

Wie viel spart ein Inhaber eines JobTickets durch die Steuererleichterung?
Mutzberg: Vorher musste der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Die Höhe hing natürlich von den persönlichen Lebensumständen des jeweiligen Nutzers ab und vom Preis des Tickets. Aber das können mehr als 20 Euro pro Monat sein, die ein Arbeitnehmer jetzt dadurch spart.

Muss der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung etwas beachten?
Mutzberg: Er muss nach wie vor darauf achten, dass sein Arbeitgeber den Betrag für das JobTicket in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausweist. Und in seiner Einkommen­steuererklärung müssen die Wer­bungs­kosten von 30 Cent pro Kilometer für die Fahrten zur Arbeitsstelle um die Kosten des JobTickets reduziert werden.

Text: Tanja Heil