Energie: Smart Meter

Stromzähler 3.0

Die WSW Netz GmbH tauscht im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) 240 000 analoge Stromzähler gegen digitale Varianten aus. Der Austausch soll bis 2032 abgeschlossen sein. Mit den neuen Zählern können die Kunden ihren Verbrauch der jeweils 24 letzten Monate einsehen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon ein bewussteres Verbrauchsverhalten sowie eine effizientere Steuerung des Stromnetzes.

Smart Meter hat sich als Bezeichnung für digitale Stromzähler eingebürgert. Auch eine mME (moderne Messeinrichtung), so der korrekte Begriff aus dem Gesetz, ist ein Smart Meter. Sie erfasst den Strom­verbrauch und zeigt ihn digital an – das geht auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen für die letzten 24 Monate. Die mME zeigt jedoch die Messwerte nur lokal an und besitzt keine Fern­kommunikation. Kombiniert mit einem Smart-Meter-Gateway kann eine mME zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert werden. Dann ist auch Fernkommunikation (Datenüber­mittlung und Steuerung) möglich.

 

6000 kWh Jahresverbrauch ist der Grenzwert, ab dem die Verbraucher statt einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem erhalten. Auch wer selbst eine Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik) mit mehr als 7 kWp betreibt, erhält ein iMSys.

 

Die Ablesung ist auch bei modernen Messeinrichtungen vor Ort nötig. Intelligente Messsysteme können hingegen auch aus der Ferne ausgelesen werden.

 

Kosten für den Messstellenbetrieb sind im MsbG festgelegt. Grundsätzlich ist der Betrieb einer Messstelle (Zähler) kostenpflichtig. Gewöhnlich wird das Entgelt dafür über den Strom­lieferanten abgerechnet.